Die Herstellung einer professionellen Webseite beginnt bei rund 1500 Euro und ist kostenmäßig nach oben hin offen.
Grundsätzlich wird seitens der österreichischen Steuerbehörde im Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien grundsätzlich in folgende vier Kategorien eingeteilt:
1) Anschaffungskosten
2) Laufende Wartungskosten
3) Erweiturungen, Updates, Relaunch
4) Domains
1) Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für eine neue Webseite sind steuerlich zu aktivieren, die steuerliche Lebensdauer beträgt drei Jahre. Dies bedeutet, dass die Anschaffungskosten der Homepage nicht zur Gänze bereits im ersten Jahr absetzbar sind, sondern über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Webseiten werden als abnutzbares Wirtschaftsgut in die Bilanz aufgenommen.
2) Laufende Wartungskosten
Diese können sofort abgesetzt werden, hier bedarf es keiner Verteilung über einen längeren Zeitraum.
3) Erweiturungen, Updates, Relaunch
Wird die Webseite "wesentlich erweitert" oder "wesentlich verbessert", zum Beispiel durch eine bedeutende Veränderung des Designs oder Erweiterung des Menüs, sind die Kosten hierfür so wie bei den ursprünglichen Anschaffungskosten ebenfalls auf drei Jahre zu verteilen.
4) Domains
Domains gelten grundsätzlich als nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. Die Anschaffungskosten müssen daher aktiviert werden, laufende Aufwendung aus der Benützung einer Domain-Adresse hingegen sind sofort steuerlich absetzfähig.
Diese Hinweise stellen nur eine grobe Übersicht dar und erhebt keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit und Vollständigkeit. Für eine detaillierte Auskunft bezüglich dieser Thematik empfehlen wir eine Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerbehörde.
Für Unternehmen ist eine eigene Webseite inzwischen unumgänglich. Ob als Visitenkarten oder als E-Business-Plattform, mit einer professionellen Präsenz im Internet sind die Chancen, Kunden zu behalten und zu gewinnen deutlich höher. Wie sieht aber das Finanzamt die steuerliche Absetzung von Webseiten?